Ab Januar 2024 ist es möglich, die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Heimspeicherbatterie zurückzufordern. Dies ist attraktiv für Hausbesitzer, die mit Solaranlagen ihren eigenen Strom erzeugen und diesen intelligent verwalten möchten. Die Regelung ist jedoch mit spezifischen Bedingungen und Einschränkungen verbunden. In diesem Artikel besprechen wir die wichtigsten Aspekte der Mehrwertsteuerrückerstattung für Heimspeicherbatterien und was Sie wissen müssen, um dafür in Frage zu kommen.
Was ist ein Heimspeicher?
Eine Heimbatterie ermöglicht es Ihnen, den überschüssigen Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt, für die spätere Nutzung zu speichern, beispielsweise abends oder an Tagen mit wenig Sonne. Neben dem Eigenverbrauch kann dieser Strom auch an den Energieversorger zurückgespeist werden, wofür Sie eine Vergütung erhalten.
Mehrwertsteuererstattung: Wie funktioniert das?
Wer eine Heimbatterie kauft und installiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuer von 21 % zurückfordern. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für die Installation der Batterie. Um jedoch Anspruch darauf zu haben, müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Dies geht über das einfache Anschließen einer Heimbatterie an Solarpaneele hinaus.
Wichtige Voraussetzungen für die Mehrwertsteuererstattung
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Zur Verwendung im Stromhandel
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie die Heimspeicherbatterie für den Ein- und Verkauf von Strom mit Ihrem Energieversorger nutzen. Das bedeutet, dass Sie eine Vergütung für den zurückgelieferten Strom erhalten und damit als Mehrwertsteuerunternehmer gelten. Ohne diesen Stromhandel haben Sie keinen Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung. -
Energiemanagementsystem (EMS)
Der Heimspeicher muss mit einem Energiemanagementsystem (EMS) ausgestattet sein, das bei der Steuerung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs hilft. Dieses System ist für den korrekten Umgang mit Strom unerlässlich. -
Dynamischer Energievertrag
Um die Regelung nutzen zu können, benötigen Sie einen dynamischen Stromvertrag. Dieser Vertragstyp sorgt dafür, dass der Strompreis je nach Verbrauchzeitpunkt variiert und Sie mit Strom handeln können. -
Keine private Nutzung.
Nutzen Sie die Heimspeicherbatterie ausschließlich für private Zwecke, z. B. zur Speicherung von Strom für den späteren Gebrauch ohne Rückspeisung ins Netz? Dann gelten Sie nicht als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und können keine Umsatzsteuer zurückfordern. Auch wenn Ihr Energieversorger keine Vergütung für zurückgespeisten Strom anbietet oder eine Rückspeisung technisch nicht möglich ist, können Sie keine Umsatzsteuererstattung beantragen. -
Rechnungen und Energievertrag auf Namen des Eigentümers
Stellen Sie sicher, dass die Rechnung für den Kauf und die Installation des Batteriespeichers für Ihr Zuhause sowie der Energievertrag auf Ihren Namen ausgestellt sind. Dies ist eine Voraussetzung, um die Mehrwertsteuer zurückfordern zu können. -
Keine Teilnahme an der Kleinunternehmerregelung (KOR)
Zum Zeitpunkt des Kaufs und der Installation der Batterie dürfen Sie nicht an der Kleinunternehmerregelung (KOR) teilnehmen. Diese Regelung bietet eine Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer, aber Teilnehmer an der KOR können keine Mehrwertsteuer zurückfordern. Wenn Sie später doch an der KOR teilnehmen möchten, müssen Sie möglicherweise einen Teil der zuvor zurückgeforderten Mehrwertsteuer zurückzahlen.
Mehrwertsteuererstattung beim Stromhandel
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Batterie für den Stromhandel nutzen, können Sie die Mehrwertsteuer sowohl für den Kauf als auch für die Installation der Heimbatterie zurückfordern. Dabei müssen Sie in Ihrer Mehrwertsteuererklärung jedes Quartal die Mehrwertsteuer auf die Vergütung, die Sie von Ihrem Energieversorger erhalten, angeben und abführen.
Mehrwertsteuer zahlen bei privater Nutzung des Akkus
Nutzen Sie die Heimbatterie sowohl geschäftlich (für den Stromhandel) als auch privat, müssen Sie Mehrwertsteuer auf die private Nutzung zahlen. Diese berechnen Sie selbst anhand von Daten aus dem EMS und Ihren Stromrechnungen. Diesen Betrag geben Sie in Ihrer letzten Mehrwertsteuererklärung des Jahres an.
Kleinunternehmerregelung (KOR)
Teilnehmer an der Kleinunternehmerregelung (KOR) können keine Mehrwertsteuer zurückfordern. Wenn Sie während der fünfjährigen Überprüfungsphase unter 500 € pro Jahr an abgezogener Mehrwertsteuer bleiben, müssen Sie keine Mehrwertsteuer zurückzahlen. Liegen Sie über dieser Grenze, müssen Sie einen Teil der Mehrwertsteuer zurückzahlen.
Fazit
Die Mehrwertsteuererstattung für Heimspeicher bietet Hausbesitzern eine gute Gelegenheit, aktiv am Strommarkt teilzunehmen und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen zu erfüllen, wie z. B. einen dynamischen Stromtarif und ein Energiemanagementsystem (EMS). Wird der Speicher ausschließlich für private Zwecke genutzt, besteht kein Anspruch auf die Erstattung. Stellen Sie sicher, dass Sie die Regeln gut verstehen, bevor Sie die Investition tätigen, um optimal von dieser Regelung zu profitieren.